AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Andreas Neukirchner Rohr- und Kanalreinigung
Roßkopfstr.4; 37441 Bad Sachsa, Stand 22.1.2024.
Diese AGB gelten für alle Geschäftsabschlüsse, Kauf- und Werkverträge zwischen privaten und gewerblichen Auftraggebern (Kunde) und Andreas Neukirchner (AN) Rohr- und Kanalreinigung. Entgegenstehenden AGB von Vertragspartnern wird widersprochen. Angebotsabgaben und -annahmen von Andreas Neukirchner Rohr- und Kanalreinigung erfolgen unter Anwendung dieser AGB. Abweichungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Diese AGB gelten bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen.
Die jeweils aktuellste Fassung der AGBs ist auf https://www.kanal-neukirchner.de veröffentlicht.
1. Vertragsabschluss
Verträge kommen zustande durch:
-telefonische, persönliche Beauftragung oder Beauftragung per E-Mail
Ein Kunde, der einen Schaden/Auftrag telefonisch, persönlich oder per E-Mail bekannt gibt, löst mit der Beauftragung einen Vertrag entsprechend dieser AGB aus.
Mündliche Einschätzungen sind immer unverbindlich.
Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Vergütung von Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeit und Auftragsarbeiten mit einem der Leistung entsprechenden Stundensatz oder Einsatzpauschale. Die Abrechnung erfolgt im Halbstundentakt.
-Auftragsannahme nach Angebot
Vom Kunden angenommene, schriftliche Angebote sind ein Vertrag entsprechend dieser AGB. Dies gilt auch für die teilweise Annahme von Angeboten.
Kameraeinsatz rein zur Erstellung von Angeboten wird pauschal mit 250,- zzgl. UmSt berechnet (wird bei Auftragserteilung gutgeschrieben – Stand 1.2.2024).
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung durch den Kunden verpflichtet sich dieser, die entstandenen und durch Rückabwicklung entstehenden Kosten zu entrichten.
AN darf bei Zahlungsverzug kündigen.
Aufschläge durch Nacht-, Wochenend-, und Feiertagsarbeit und Zuschläge durch starke Verschmutzung, gesundheitsgefährdende Stoffe, Schutzkleidung und ähnliches können anfallen.
2. Ausführung
Die Ausführung erfolgt regelmäßig durch Mitarbeiter von AN. Enthält der Vertragsumfang Leistungen, die nicht von AN angeboten werden, werden diese extern vergeben.
In diesem Fall liegt die Haftung für die erbrachten Leistungen auch bei den externen Leistungserstellern.
Die Ablauforganisation wie z.B. Maschinen- und Gerätestellplätze und die Wahl von Zugängen führt AN durch.
Dichtungen werden bei Bedarf nach Rohrreinigung erneuert. Widerspricht der Kunde dem Austausch, entfällt die Gewährleistung für Dichtheit. Silikon- und Dichtungsfugen werden nicht erneuert.
Ist die Ursache einer Verstopfung nicht mit Sicherheit bekannt, beseitigt AN die Störung nach eigenem Ermessen. Die Bestimmung der Leistung nach §315 BGB gilt als vereinbart. Dies gilt auch zur Gefahrenabwehr bei Unvorhergesehenem und für Verkehrssicherung entsprechend gewerblicher Verkehrssitte, Verordnungen und Gesetzen.
Die Arbeiten werden fachkundig, effizient und so günstig wie möglich erledigt.
Der Auftraggeber gewährt AN jederzeit (auch vor Angebotserstellung) die Möglichkeit, die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen. Nach Beginn der Arbeit werden Aufträge ohne Unterbrechung ausgeführt, vorbehaltlich höherer Gewalt. Kundenbedingte Verzögerung oder Teilung des Auftrags führen zu Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Der Kunde ist möglichst zu Beginn der Arbeiten anwesend und versichert, die Baustelle und alle Entwässerungseinrichtungen während der gesamten Ausführung zugänglich zu halten.
Der Kunde informiert über:
- örtliche Gegebenheiten, die die Arbeit erschweren oder erleichtern
- die verwendeten Rohrmaterialien
- vorhandene Dokumentationen über Verläufe, 87° Bögen, T-Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume, bereits durchgeführte Reparaturen, Rückstauklappen, Hebeanlagen und individuelle Besonderheiten (Gefahrstellen und -stoffe) und Betriebsanweisungen.
Wenn nicht anders vereinbart ist, stellt der Kunde Strom und Wasser, Leitern und Gerüste kostenlos zur Verfügung, reinigt den Leistungsort und entsorgt den Abfall.
Für entstandene Schäden und Mehraufwand durch das Fehlen dieser relevanten Informationen haftet der Kunde.
Stand- und Wartezeiten, die der Kunde zu verantworten hat, werden zusätzlich berechnet.
Bei Arbeiten am Entwässerungssystem ist dieses für die gesamte Dauer der Arbeiten vom Kunden stillzulegen (Bitte spülen Sie nicht, wenn wir an Ihren Toilettenrohren arbeiten). Die Anlagen sind unmittelbar nach Wiederinbetriebnahme vollständig vom Kunden zu überprüfen.
Für evtl. auftretende Undichtigkeiten, die nach Durchführung unserer Arbeiten auftreten und auf altersbedingte Materialermüdung zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung – insbesondere nach Fräsarbeiten.
Nach Fertigstellung und Überprüfung bestätigt der Kunde den ordentlichen Abschluss der Arbeiten mit seiner Unterschrift. Ersatzweise (z.B. bei Abwesenheit des Kunden) erfolgt die Unterschrift durch einen Bevollmächtigten des Kunden oder durch einen Mitarbeiter von AN. Gegebenenfalls sind Mängel dann aufzuzeichnen. Rohre werden ständig genutzt und es können jederzeit neue Störungen und Fehler auftreten. Daher werden berechtigte Reklamationen nur bis 7 Tage nach Abschluss bearbeitet. Schäden oder erneute Probleme
durch altersbedingte Ablagerungen und überalterte Rohre sind keine Reklamationen.
Der Kunde versichert, dass Wege und Plätze ausreichend für schwere LKW befestigt sind und Rohre und technische Einrichtungen dem Stand der Technik entsprechen. Haftung durch Schäden wegen mangelhafter Befestigung oder unzeitgemäßer Rohre und technischer Einrichtungen sind ausgeschlossen.
3. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Je nach Umfang und Volumen erfolgt die Rechnungsstellung in Teilen, in Abschlägen oder vollständig nach Auftragserledigung.
Bei negativer Bonitätsprüfung und für Neukunden ist Vorkasseabrechnung vorbehalten. Sicherheitsleistungen und (anteilige) Materialkosten können jederzeit erhoben werden.
Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig. Bei fehlendem Zahlungseingang werden die Arbeiten eingestellt. Bei Zahlungsverzug können Zinsen und Mahnkosten anfallen.
Verarbeitetes und eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Andreas Neukirchner Rohr- und Kanalreinigung.
Aufrechnung ist ausgeschlossen.
4. Nachbesserung, Ersatzlieferung, Mängelhaftung
Die Gewährleistungsfristen betragen
- 12 Monate für eingebaute elektrische Geräte
- 2 Jahre bei einfachen Instandsetzungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen geringen Ausmaßes
- 5 Jahre für Errichtungen im Bauwerk
Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich erfolgen.
Schadensersatzansprüche sind erst nach zweimaliger Nachbesserung möglich.
Die Gefahrtragung wird uneingeschränkt durch §644 BGB gedeckt.
Für Schäden, die durch Überalterung des Rohrsystems und durch Vorschäden auftreten, wird nicht gehaftet.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt nur bei Verletzung von Hauptpflichten. Dabei wird die Haftung von Andreas Neukirchner auf 5.000,-€ begrenzt. Die Vereinbarung eines anderen Werts muss schriftlich erfolgen.
Bei folgenden Fällen ist die Haftung ausgeschlossen:
- Schäden und Folgeschäden durch Risse, (Ein-) Brüche, Rückstau, Austreten von Schmutzwasser an überalterten oder unsachgemäß verlegten Rohrsystemen und Entwässerungseinrichtungen, auch wenn sie während der Arbeiten durch AN auftreten
- Schäden und Folgeschäden bei Arbeiten an Abzweigen, Doppelabzweigen, Verteilungen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°
- Schäden und Folgeschäden bei starken Ablagerungen
- Schäden, Folgeschäden und Bergungskosten durch das Steckenbleiben, Abreißen oder Abtrennen von Spiralen, Düsen, Kameras, Schläuchen und anderen Werkzeugen
Folgekosten können Stemmarbeiten, Rohrneubau, Bodenbelag, Trocknung und anderes sein.
Den Nachweis über das Nichtbestehen von Rohrschäden muss der Kunde erbringen. AN empfiehlt eine Kamerabefahrung vor Beginn der Arbeiten.
5. Gerichtsstand für alle Vertragsparteien ist Bad Sachsa.
6. Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass die zur Abwicklung des Auftrags notwendigen Daten gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung kann auf https://www.kanal-neukirchner.de/datenschutz/ eingesehen werden.