Anfrage Abscheider
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FAQs
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Ab wann brauche ich einen Fettabscheider?
Der Einsatz von einem Fettabscheider im Küchen- und Gastrobereich wird immer dann zur Pflicht, wenn fettbelastetes Abwasser anfällt. Das gilt daher für alle gewerblichen Küchen, für Gaststätten, Hotels, Altenheime, Kindergärten, Schulmensen und viele weitere Betriebsformen. Lediglich in Ausnahmefällen kann auf einen Fettabscheider für die Gastronomie verzichtet werden. Eine entsprechende Genehmigung erteilt die zuständige Wasserbehörde bzw. Landratsamt, die auch für die regelmäßig anfallenden Kontrollen verantwortlich ist.
Wie groß muss ein Fettabscheider für die Gastronomie sein?
Die Größe der jeweiligen Abscheideranlagen berechnet sich am zuverlässigsten anhand der Küchenausstattung. Auch eine Berechnung nach den anfallenden täglich zubereiteten Speisen und den Betriebszeiten ist möglich. Ist die tatsächliche Abwassermenge in Liter/Sekunde bekannt, kann auch diese zur Auslegung herangezogen werden.
Wo liegen die Unterschiede zwischen einem mobilen Fettabscheider für die Gastronomie und fest installierten Abscheidern?
Bei fast allen fest installierten Küchen ist ein stationärer Abscheider in der Gastronomie zwingend vorgeschrieben. Mobile Fettabscheider dürfen lediglich in beweglichen Kücheneinrichtungen eingesetzt werden. Die Nutzungsdauer ist immer jeweils auf maximal zwei Wochen begrenzt. Die Entleerung eines mobilen Abscheiders muss täglich erfolgen.
Wie oft muss ein Fettabscheider entleert werden?
Nach bestehender DIN 4040 Norm müssen Fettabscheider in Gastro Betrieben 2-wöchentlich, spätestens jedoch nach 4 Wochen entleert werden. Bei mobilen Fettabscheidern ist eine tägliche Entleerung vorgeschrieben.
Was man sonst noch über Fettabscheider für den Gastro Betrieb wissen sollte
Nach der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 1825-1 sind Fettabscheider zur Abscheidung von Fetten und Ölen erforderlich. Seit dem 15. April 2020 werden die wasserrechtlichen Anforderungen ausschließlich von den jeweiligen Behörden der Länder geprüft. Das betrifft auch die Erteilung aller erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse. Eine Verlängerung der bisherigen DIBt-Zulassungen erfolgt aufgrund des neuen EU Rechts nicht mehr.